Auszüge aus den Bedingungen der
Ausdauerprüfungs-Zulassung:
Das
Mindestzulassungsalter beträgt 14 Monate. Die Hunde müssen gesund und
durchtrainiert sein.
Gelände:
Die Prüfung soll auf
Straßen und Wegen von möglichst verschiedener Beschaffenheit abgehalten
werden.
Fitness des Hundes:
Der Richter und
der Prüfungsleiter haben sich vor Beginn der Prüfung zu überzeugen, dass
die teilnehmenden Hunde in guter Verfassung sind.
Laufübung:
Der Hund hat angeleint an der rechten
Seite des Führers in normalen Trab neben dem Fahrrad zu laufen. Ein
überhastetes Laufen ist zu vermeiden. Die Leine muss entsprechend lang
gehalten werden, damit der Hund die Möglichkeit hat, sich dem jeweiligen
Tempo anzupassen. Leichtes Ziehen an der Leine( Vorprellen ) ist nicht
fehlerhaft, jedoch ständiges Nachhängen des Hundes. Das Tempo beträgt 10 -
15 km pro Stunde.
Kontrolle:
Während der
vorgeschriebenen Pausen hat der Richter die Hunde auf
Ermüdungserscheinungen zu beobachten und auch zu prüfen, ob sie sich die
Pfoten wund gelaufen haben. Nach Abschluss dieser Übung erfolgt
nochmals eine Pfotenkontrolle.
Unterordnung:
Sie erfolgt nach
Beendigung der Laufübung nach einer Pause von mindestens 15
Minuten je nach Ausbildungs -
stand des Hundes.
Als nicht bestanden gilt die Prüfung, wenn die Hunde jegliches
Temperament und Härte vermissen lassen, außergewöhnliche
Ermüdungserscheinungen zeigen und das Tempo von 10 km/h nicht durchhalten,
sondern erheblich mehr Zeit brauchen.